M.Sc. Beatrice Herrmann

Dipl.-Ing. Daniel Herrmann

behördlich bestimmte Sachverständige nach §172 Strahlenschutzgesetz

M.Sc. Beatrice Herrmann

Dipl.-Ing. Daniel Herrmann

behördlich bestimmte Sachverständige nach §172 Strahlenschutzgesetz

Leistungen unserer Prüfstelle in Sohland an der Spree

Kontaktieren Sie uns

Gewinnen Sie an dieser Stelle einen Eindruck von unserer Prüfstelle für Strahlenschutz Sachsen GbR. Wir bieten Ihnen Strahlenschutzprüfungen an Röntgeneinrichtungen, Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Bestrahlungsvorrichtung mit radioaktiven Quellen sowie Störstrahlern an.

Von uns angebotene Leistungen

  • Strahlenschutzprüfungen an Röntgeneinrichtungen, Basisschutz-, Vollschutzund Hochschutzgeräten sowie Störstrahlern


    Sachverständigenprüfung vor Inbetriebnahme an Neueinrichtungen für medizinische und nichtmedizinische Zwecke

    • 5-jährliche Wiederkehrende Sachverständigenprüfung an Röntgeneinrichtungen

    • Sachverständigenprüfung nach wesentlicher Änderung, die den Strahlenschutz beeinflussen kann

    • Sachverständigenprüfung zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen

    • Im medizinischen Bereich:


    o Röntgeneinrichtungen zur Anwendung in der Heilkunde (CT-Geräte, C-Bogengeräte, mobile sowie ortsfeste Aufnahmegeräte,                 kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte, Mammographiegeräte, Knochendichtemessgeräte)

    o Röntgeneinrichtungen zur Anwendung in der Zahnheilkunde o Röntgeneinrichtungen zur Anwendung in der Tierheilkunde

    o Röntgen-Therapiegeräte


    • Im technischen Bereich:

    o Grob- und Feinstrukturanlagen

    o Dicken- und Dichtemessgeräte mit Röntgenstrahlern

    o Basisschutz-, Hochschutz- und Vollschutzgeräte

    o Schulröntgeneinrichtungen

    o Röntgengeräteschränke, Röntgeneinrichtungen zur Gepäckdurchleuchtung und zur Qualitätssicherung

    o handgehaltene Röntgenfluoreszenzgeräte

    o Störstrahler


  • Strahlenschutzprüfungen an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Bestrahlungsvorrichtungen mit radioaktiven Quellen sowie Geräte für die Gammaradiographie


    Sachverständigenprüfung vor Inbetriebnahme zum Nachweis von Genehmigungsvoraussetzungen


    • Wiederkehrende Sachverständigenprüfung gemäß § 88 StrlSchV

    • Sachverständigenprüfung nach Genehmigungsauflagen

    • Sachverständigenprüfung nach wesentlicher Änderung

    • Im medizinischen Bereich:


    o Elektronenbeschleunigeranlagen

    o Gammabestrahlungsvorrichtungen

    o Afterloadinggeräte


    • Im technischen Bereich:

    o Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung für nichtmedizinische Zwecke zur Synthese von Radiopharmaka (Zyklotron-                   Anlagen)

    o Bestrahlungsvorrichtungen mit radioaktiven Quellen (für Kalibrierung, Blutprodukte, Gammasterilisation)

    o Elektronen- und Ionenbeschleuniger für Forschung und Industrie

    o Geräte für die Gammaradiographie


Icon Telefon

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Prüfstelle für Strahlenschutz auf.

035936 332244
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